Hausordnung

Für die Objekte des Schullandheimes Olganitz Hausordnung & AGB als PDF herunterladen

Die Teilnahme am Leben im Schullandheim erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Jeder Gast hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als den Umständen vermeidbar, behindert oder belästigt wird. Begleitpersonen von Minderjährigen sind für die strikte Einhaltung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht verantwortlich.

An- und Abreise:
Grundsätzlich erfolgt bei der Anreise die Anmeldung im Büro des Schullandheimes im Bungalowdorf (Zum Bungalowdorf 1).
Schulklassen: Check-In: 11.00 Uhr
Check-Out: 08.00 Uhr besenrein

Wochenendbesucher: Check-In: 15.30 Uhr – 18.00 Uhr
Check-Out: 10.00 Uhr besenrein

Eine spätere Anreise muss mit der Hausleitung ausdrücklich vereinbart werden!
Nachtruhe: von 22.00 Uhr – 06.00 Uhr

Schäden:
Der Gast haftet für alle durch ihn entstandenen Schäden. Für Wertgegenstände und persönliches Eigentum übernimmt das SLH keine Haftung.

Aufenthalt:
Während Ihres Aufenthaltes bitten wir um Ihre Mithilfe! Bitte halten Sie die von Ihnen genutzten Gegenstände bzw. Räume in Ordnung und helfen Sie beim Tischdienst. Lebensmittel und Geschirr verbleiben im Speiseraum. Geschirr- und Handtücher, sowie Spülmittel sind nicht vorhanden.
In den Wohnräumen bitten wir um das Tragen von Hausschuhen!
Bettwäsche kann gegen eine Gebühr ausgeliehen werden, Schlafsäcke sind nicht gestattet, ansonsten berechnen wir eine Reinigungspauschale von 20,00€ !

Parken:
Fahrzeuge können während des Aufenthaltes auf den ausgewiesenen Flächen abgestellt werden!
➔Im gesamten Gelände herrscht absolutes Fahrverbot!

Umwelt:
Abfall ist getrennt zu sammeln oder ganz zu vermeiden und mit Wasser und Energie ist sparsam umzugehen. Bitte nutzen Sie die Abfallsammelstellen und den Glascontainer! Achten Sie auf die Heizung beim geöffneten Fenster!

Rauchen:
Das Rauchen ist innerhalb unserer Objekte nicht gestattet. Bei Nichteinhaltung ist eine Gebühr von 100,00€ fällig!
Lagerfeuer, auch Feuerschalen und Grillen sind nur auf den ausgewiesenen Plätzen erlaubt und vorher anzuzeigen! Ab Waldbrandwarnstufe III ist jegliches Feuer verboten! Das Abbrennen von Feuerwerk erfordert grundsätzlich eine Genehmigung durch uns!

Hunde:
Hunde sind in unseren Objekten nicht gestattet!

Türen:
Beim Verlassen des Schullandheimes, Bungalows und Naturhauses sind alle Türen zu verschließen. Achtung! Im Naturhaus sind alle Türen Fluchttüren! (Stand Januar 2020)

Allgemeine Vertragsbedingungen des Schullandheimes Olganitz
§1 Voraussetzung für die Nutzung unserer Objekte ist ein gültiger und von uns bestätigter Vertrag. Der Vertragsinhaber muss volljährig sein. Aufenthalte von Minderjährigen ohne volljährige Begleitung sind nur durch den Abschluss des Vertrages mit dem Sorgeberechtigten möglich. Die Haftung liegt dann immer beim Sorgeberechtigten!

§2 Das SLH behält sich das Recht vor, den Vertrag jederzeit, auch noch am Anreise- bzw. Veranstaltungstag, ohne Leistung von Schadenersatz zu kündigen, wenn wir Kenntnis darüber erlangen, dass die Inhalte der Veranstaltungen ganz oder teilweise menschenverachtend, gewaltverherrlichend, pornographisch, sexistisch, rassistisch oder anderweitig strafbar sind bzw. die Belange des Jugendschutzes verletzt werden.

§3 An- und Abreise:
Grundsätzlich erfolgt bei der Anreise die Anmeldung im Büro des Schullandheimes im Bungalowdorf (Zum Bungalowdorf 1)!
Schulklassen: Check-In: 11.00 Uhr
Check-Out: 08.00 Uhr besenrein
Wochenendbesucher: Check-In: 15.30 Uhr – 18.00 Uhr
Check-Out: 10.00 Uhr besenrein
Eine spätere An- bzw. Abreise muss mit der Hausleitung ausdrücklich vereinbart werden!

§4 Die mit der Übergabe der Schlüssel freigegebenen Objekte werden dem Nutzer in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben. Davon hat sich der Mieter durch Inaugenscheinnahme zu überzeugen. In diesem Zustand sind die Räumlichkeiten nach dem Ende des Nutzzeitraumes wieder zu übergeben. Nach Nutzung der Bungalows und der Zimmer im Haupthaus sind diese im besenreinen Zustand (Flaschen und Müll bitte an die Sammelstellen bringen!) zu übergeben. Bei der Anmietung von Räumen für Feierlichkeiten kann die Reinigung von Ihnen selbst übernommen werden. Durch Zahlung einer Gebühr wird diese sonst vom Vermieter übernommen. (Die Räume müssen hierfür besenrein sein!)

§5 Werden im Zusammenhang mit der Nutzung fahrlässig oder schuldhaft Sachbeschädigungen am Inventar, am Gebäude sowie an den Außenanlagen verursacht, wird der Mieter zum Schadenersatz verpflichtet. Die Benutzung der Einrichtung geschieht auf eigene Gefahr. Das SLH haftet nicht für die Beschädigung oder den Verlust eingebrachter Sachen.

§6 Beträge unter 100,00 € sind grundsätzlich vorher anzuzahlen oder bei der Anreise in bar zu zahlen. Bei Beträgen über 100,00 € ist eine Anzahlung von 80% bis zwei Wochen vor der Anreise zu leisten! Bei Buchung eines entsprechend hohen Bettenkontingentes ist eine Anzahlung von 20% innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsunterzeichnung fällig! (keine Schulklassen) Bei kurzfristigen Anreisen erfolgt die Bezahlung in bar bei der Anreise!
Eine Zahlung per EC- oder Kreditkarte ist nicht möglich!

§7 Stornierungen / Fristen:
bis 55 Kalendertage vor Belegungsbeginn keine Kosten
bis 20 Kalendertage 50% der Kosten
ab 10 Kalendertage 75% der Aufenthaltskosten
Grundlage ist die jeweils gültige Preisliste
Bei Umbuchungen wird eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 € fällig!

§8 Dem Schullandheim bleibt das Recht der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sanktionslos vorbehalten (Wichtige Gründe sind organisatorisch-technische Abläufe, die einen Aufenthalt im Schullandheim nicht zulassen).

§9 Aus Gründen der Sicherheit ist bei Anreise eine namentliche Teilnehmeraufstellung vorzulegen!

§10 nur für Schulklassen:
Absagen können bis spätestens 8 Wochen vor Belegungsbeginn ohne Berechnung von Aufenthaltskosten erfolgen. Bei Absagen bis 3 Wochen davor sind 50% der Kosten zu entrichten, bei kurzfristigen Absagen der volle Betrag.
➔ Diese Regelung trifft nur auf die gesamte Klasse zu, Absagen einzelner Schüler sind davon nicht betroffen!